In der Vergangenheit haben Anwohner Beitragsbescheide für die Kostenbeteiligung an kommunalen Straßenausbaumaßnahmen teilweise in beträchtlicher Höhe erhalten.
Bereits seit 2019 formierte sich großer Widerstand gegen diese Art von Gebühren. Daraufhin beschloss das Land NRW, dass Anliegerkosten für Straßenausbaumaßnahmen, die nach dem 01.01.2018 beschlossen wurden, vom Land NRW übernommen werden. Die Bürger wurden von diesen Beiträgen entlastet.
Am 28.02.2024 hat nun der Landtag NRW beschlossen, dass keine Straßenausbaubeiträge mehr erhoben werden dürfen. Das gilt für alle Ausbaumaßnahmen, die nach dem 01. Januar 2024 von den Städten beschlossen wurden und werden.
Die Anliegerkosten für Beiträge, die zwischen 2018 und 2024 beschlossen wurden, werden weiterhin vom Land NRW erstattet. Straßenausbaubeiträge für Baumaßnahmen, die vor dem 01.01.2018 beschlossen wurden, müssen weiterhin gezahlt werden.
Mehr Informationen finden Sie hier:
https://www.wohneigentum.nrw/beitrag/strassenausbaubeitraege