Heinrich Sasserath bekam für sein Parken auf der Anrather Straße ein Knöllchen des städtischen Ordnungsamtes. Die Polizei sah im Parken kein Problem und ließ den Holterhöfer unbehelligt. Die Krefelder Polizei und das Ordnungsamt der Stadt sind sich nicht einig, wie Paragraph 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO), „Halten und Parken“, ausgelegt werden soll. Der Streitfall: Das Parken auf der Anrather Straße entlang des Stadtteils Holterhöfe. Während Polizisten den Anwohnern mehrmals bestätigt haben, dass das Parken dort erlaubt ist, ist das Krefelder Ordnungsamt ganz anderer Meinung und verteilt Knöllchen. Tatbestand laut des 25-Euro-Strafzettels: „Parken links von der Fahrbahnbegrenzung mit Behinderung des fließenden Verkehrs.“
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Artikel der Rheinischen Post vom 31.07.2014: Guerilla-Parken: Polizei und Stadt uneins über die Rechtmäßigkeit