Kaserne Forstwald in Krefeld: SPD sieht Chance für Bebauung

Foto:C.Puvogel

Der Kaufpreis für das Gelände der ehemaligen Kaserne in Forstwald hängt auch von der späteren Nutzung ab. Die Bundesimmobilienanstalt (Bima) will dem Erwerber für eine Wohnbebauung tiefer in die Tasche greifen als für eine Aufforstung. Das hat die Bima in der Vergangenheit bereits deutlich gemacht. Jetzt bietet sich allerdings eine neue Chance, günstiger an die Fläche zu kommen. Jürgen Hengst, Ratsherr und planungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, berichtet von einer neuen Richtlinie der Bima zur „verbilligten Abgabe von Grundstücken (VerbR)“. Ziel sei es, bundeseigene Grundstücke für den Wohnungsbau zu mobilisieren und somit einen Beitrag zur Wohnraumoffensive zu leisten, erklärte Hengst.
Für die Sitzung des Krefelder Ausschusses für Stadtplanung und Stadtsanierung am Mittwoch, 27. Februar, im Rathaus am Von-der-Leyen-Platz kleidet die SPD ihre Absicht, auf dem Kasernengelände sozialen Wohnungsbau zu verwirklichen, in eine Anfrage. Hengst möchte wissen, wann und in welchem Umfang auf Grundlage der angekündigten Intensivierung der Kooperation zwischen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und den Kommunen Gespräche seitens der Stadtverwaltung mit der Bima hinsichtlich der Entwicklung des ehemaligen Kasernengeländes in Forstwald geplant sind. Ferner begehrt er Auskunft darüber, ob darüber hinaus im Stadtgebiet weitere Flächen im Eigentum der Bima existierten, die für vergleichbare Projekte entsprechend beplant werden könnten oder bereits zu diesem Zwecke vorgesehen sind.

Hintergrund für den aktuellen und immer noch umstrittenen Vorstoß, das Kasernengelände zu bebauen statt aufzuforsten, ist ein Schreiben, das die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und die Kommunalen Spitzenverbände vor wenigen Tagen unterzeichnet haben, in dem sie ankündigen, in Zukunft enger zu kooperieren. Hierzu plant die Bima ihre bereits vorhandenen regionalen Arbeitsstrukturen auszubauen und zu intensivieren, sodass alsbald Gespräche mit den Kommunen aufgenommen werden können.

Artikel der R.P. vom 22.02.2019 v.N.Stirken

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