Tönisvorst: Keine Einigung zum Kasernengelände in Sicht

Eingang Kasernengelände Forstwald

Das städteübergreifende Forstwaldkonzept ist tot

Eingang Kasernengelände

Am 01.März 2012 hat der Planungsausschuss der Stadt Tönisvorst den Bebauungsplan für Laschenhütte zur Offenlage gebracht. Zu dem schwierigen Prozess der Meinungsbildung, der gelegentlich auch in den Forstwald reicht, haben für den Vorstand des Bürgervereins Paul Bongartz aus Laschenhütte und Ratsherr und Bezirksvorsteher Dr. Hans-Josef Ruhland drei für den Forstwald wesentliche Fragen zu dem ehemals grenzübergreifenden Stadtteilkonzept Forstwald entwickelt, die der Bürgermeister von Tönisvorst, Thomas Gossens, für die    Ausgabe der Forstwaldzeitung per Mail beantwortet hat.

Kasernengelände

1.  Seitdem im Jahre 1998 der Entwurf des „Stadtteilkonzept Krefeld-Forstwald“ entworfen worden ist, taucht die Frage nach dem Stand des Entwicklung immer wieder einmal auf. Seinerzeit hat der Beigeordnete Dattler der Stadt Tönisvorst an dem „Workshop“ teilgenommen. Wie hat die Planung in Tönisvorst diesen Vorschlag aufgenommen und behandelt?

Tönisvorst hat sich um das Jahr 2000 aufgemacht, einen komplett neuen Flächennutzungsplan aufzustellen.  Dieser Flächennutzungsplan, der 2005 in Kraft getreten ist,  sieht für den Tönisvorster Teil des Kasernengeländes Wald vor.

Kasernengelände

2. Wir werden immer mal wieder darauf angesprochen, dass die Stadt Tönisvorst den auf Ihrem Gebiet liegenden Teil des Kasernengeländes bebauen möchte. Wie ist der Stand? Wie weit sind die Verhandlungen mit dem Eigentümer, mit der Bundervermögensverwaltung, gediehen?

Das planerische Ziel des Flächennutzungsplanes ist die Aufforstung mit Ausnahme ganz weniger Baumöglichkeiten als Ergänzung des Bestandes im Bereich Feldburgweg. Es gibt dazu aber derrzeit keine Einigung mit dem Bund, es ist auch nicht abzusehen, dass es dazu kommt.

Blick auf den ehemaligen "Sportplatz"

3.  Lässt sich zu der Kontamination des Geländes etwas sagen?

Dazu kann ich nur im Blick auf die kleine Fläche, die grds. zur Bebauung vorgesehen ist, etwas sagen. Hier würde wegen der festgestellten Kontamination der Oberboden um ca. 60 cm bei einer Wohnbebauung abgeschoben. Ansonsten wäre auf den Grundstücken eine Nutzbepflanzung, d.h. der Abau von Obst und Gemüse, auszuschließen.
Text: Dr. Hans-Josef Ruhland