Genehmigung für Düsseldorf-Erweiterung lässt auf sich warten

Der Flughafen Düsseldorf dringt auf mehr Slots. Der Antrag dafür liegt seit über einem Jahr im NRW-Verkehrsministerium. Und genau dort wird er wohl auch noch länger verweilen, berichtet die „Rheinische Post“.

Der Flughafen Düsseldorf wird womöglich erst 2019 eine Entscheidung der NRW-Landesregierung zur beantragten Kapazitätserweiterung bekommen. Dies berichtet die „Rheinische Post“ aus Düsseldorf unter Berufung auf nicht genannte Quellen.

Der größte NRW-Airport dringt seit Jahren darauf, dass die technisch maximal mögliche Zahl der stündlichen Starts und Landungen von 47 auf 60 erweitert wird – dies könnte auch „schrittweise“ passieren. Der Flughafen will außerdem die nördliche zweite Start- und Landebahn stärker nutzen als bislang erlaubt. Am Boden will er auf seinem Gelände acht zusätzliche Parkpositionen für Flugzeuge schaffen.

Airport DüsseldorfEurowingsLufthansaBritish AirwaysCondorEmiratesEasyjetAustrian AirlinesTurkish AirlinesÜbrige AirlinesGrafik: airliners.de

Die Grafik zeigt die Verteilung der angebotenen Sitzplatzkapazitäten am Airport Düsseldorf im laufenden Winterflugplan bis Ende März. „Übrige Airlines“ sind alle mit weniger als je 2,5 Prozent Anteil. Angaben gerundet.

Die „Rheinische Post“ spricht von einem Kapazitätswachstum um 18 Prozent. Anfang 2017 gab es hierzu eine einwöchige Anhörung mit fast 41.000 Bürgern. Seit dem berät das NRW-Verkehrsministerium über den Antrag des Airports.

Verzögerung hat laut Zeitung zwei Gründe

Ursprünglich sollte es spätestens im Sommer dieses Jahres eine Entscheidung geben, berichtet die Zeitung. Doch die Prüfung des Verkehrsministeriums könnte sich noch bis zum kommenden Jahr hinziehen. Hierfür gebe es laut „Rheinischer Post“ zwei Gründe:

  • Zum einen habe das mündliche Anhörungsverfahren vor knapp einem Jahr gezeigt, dass es deutliche Vorbehalte gegen mehr Flugverkehr am Airport gebe. „Es geht um Lärmschutz, es geht um Wasserschutz, es geht um mehr als 40.000 Einwendungen und viele Gegengutachten“, zitiert die Zeitung einen Insider. „Dies alles muss genau abgewogen werden.“ Denkbar sei, dass die Landesregierung den größten Airport von NRW zu strikteren Nachtflugregeln als Gegenleistung für mehr Start- und Landerechte zu Spitzenzeiten drängt.
  • Zum anderen hemmt offenbar der Politikwechsel im Land den Antrag. So ging das Verkehrsministerium im Mai 2017 aus rot-grüner Hand auf CDU-Politiker Hendrik Wüst über. Dieser habe als Volljurist kein Interesse daran, „sich mit einer nur oberflächlich durchdachten Genehmigung zu blamieren“, heißt es. „Jeder weiss, dass die Ausbaukritiker sowieso vor Gericht ziehen werden“, sagte Helmar Pless, stellvertretender Vorsitzender der Bundesvereinigung gegen Fluglärm, „darum ist logisch, dass die neue Landesregierung vorsichtig ist.“

Flughafenchef Thomas Schnalke hatte im vergangenen Sommer gesagt, dass die Genehmigung der Kapazitätserweiterung zum Sommerflugplan 2018 vorliegen müsse, „weil wir sonst noch viel mehr Flugbewegungen ablehnen müssen“. Anfang des Jahres konkretisierte er gegenüber airliners.de, dass an bereits an 50 Tagen in diesem Jahr alle verfügbaren Slots vergeben sein.

Billigflieger Ryanair hatte zuletzt Interesse an einem Engagement am Airport gezeigt, jedoch unter Verweis auf den Mangel an attraktiven Slots zurückgezogen.

Vielen Dank an Herrn Janssen für den Hinweis.

6 Kommentare

  1. Aktueller Stand des Verfahrens 03.05.2021

    Bürgerinteressen werden berücksichtigt
    Das Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen prüft den Antrag gewissenhaft nach Recht und Gesetz. Die Behörde nimmt in dem Planfeststellungsprozess eine Abwägung der Interessen sowohl des Flughafens als auch der betroffenen Bürgerinnen und Bürger vor und will dafür alle Aspekte angemessen berücksichtigen. Wir unterstützen hierbei bestmöglich.
    Nach dem Studium unserer Antragsunterlagen und der Prüfung aller Einwendungen, Stellungnahmen, Gegenäußerungen und Sitzungsprotokolle aus den 2016 und 2017 durchgeführten öffentlichen Anhörungsverfahren hat das Verkehrsministerium in vier Aufklärungsschreiben aus den Jahren 2018 und 2019 weitere Informationen von uns angefordert. Im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens von Infrastruktureinrichtungen ist dies ein normaler und gängiger Prozess.
    Darüber hinaus wurden nach ortsüblicher Bekanntmachung in Korschenbroich die Antrags- und weitere Verfahrensunterlagen zur öffentlichen Einsichtnahme vom 04.05.2020 bis einschließlich zum 12.06.2020 ausgelegt. Korschenbroicher Bürgerinnen und Bürger hatten damit die Möglichkeit, sich im Rahmen der vorgesehenen Beteiligung einzubringen und bis zum 26.06.2020 schriftlich Einwendungen gegen die beantragte Kapazitätserweiterung zu erheben. Die dabei vorgebrachten Sachargumente gegen das Vorhaben werden von der Planfeststellungsbehörde ebenfalls geprüft und in die abschließende Entscheidung über die beantragte Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf einbezogen.
    Die Einwendungen und Stellungnahmen wurden durch das Verkehrsministerium systematisch erfasst und thematisch geordnet. Der Flughafen Düsseldorf hat nun die Möglichkeit zu entsprechenden Gegenäußerungen. Im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens von Infrastruktureinrichtungen ist dies ebenfalls ein normaler und gängiger Prozess. Da das Verkehrsministerium bezüglich der Flugbewegungsprognose bis 2030 auch die Auswirkungen der Corona-Pandemie und damit eine Gesamtbetrachtung des Jahres 2020 vornehmen möchte, müssen die entsprechenden Daten in die ergänzende gutachterliche Stellungnahme einfließen. Dies ist voraussichtlich im März 2021 der Fall.

    Quelle: https://www.dus.com/de-de/konzern/unternehmen/infrastruktur/kapazit%C3%A4tserweiterung

  2. Aktueller Stand des Verfahrens
    18.08.20: Bezirksregierung Düsseldorf sichtet Einwendungen und bittet Flughafen um Stellungnahme

    Bis einschließlich 26. Juni 2020 hatten alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich zu den zusätzlich ausgelegten Gutachten und sonstigen Unterlagen im Rahmen einer Einwendung schriftlich gegenüber der Bezirksregierung Düsseldorf (Anhörungsbehörde) zu äußern. Ebenso konnten sich die Träger öffentlicher Belange zu den ausgelegten Unterlagen äußern.

    Die im bereits durchgeführten Anhörungsverfahren eingebrachten, zulässigen Einwendungen und Stellungnahmen mussten dabei nicht erneut vorgebracht werden. Sie sind gültig und weiterhin Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens.

    Zurzeit werden die Einwendungen und Stellungnahmen systematisch erfasst und thematisch geordnet. Der Flughafen Düsseldorf erhält sodann die Möglichkeit zu entsprechenden Gegenäußerungen.

    Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens trifft die Planfeststellungsbehörde, also das Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, die abschließenden Entscheidungen. Dabei beschäftigt sich die Genehmigungsbehörde noch einmal mit den eingereichten Unterlagen und dem Verlauf sowie den Inhalten des zurückliegenden Anhörungsverfahrens. Sie prüft, ob alle Vorschriften eingehalten wurden, ob die Einwendungen ausreichend erörtert wurden, und ob die Träger öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme hatten. Für die Entscheidungsfindung über das beantragte Vorhaben findet insgesamt eine umfassende Abwägung aller berührten privaten und öffentlichen Belange statt. Ziel ist es, zu einer die Belange aller Beteiligten angemessenen berücksichtigenden Planungsentscheidung zu kommen. Der Planfeststellungsbeschluss stellt dann die Entscheidung über das beantragte Vorhaben dar.
    Quelle: https://www.dus.com/de-de/konzern/unternehmen/kapazit%C3%A4tserweiterung/aktueller-stand-des-verfahrens

  3. Aktueller Stand des Verfahrens
    04.05.20: Flughafen stellt ergänzende Antragsunterlagen online

    Das Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen prüft den Antrag gewissenhaft nach Recht und Gesetz. Die Behörde nimmt in dem Planfeststellungsprozess eine Abwägung der Interessen sowohl des Flughafens als auch der betroffenen Bürgerinnen und Bürger vor und will dafür alle Aspekte angemessen berücksichtigen.

    Wir unterstützen hierbei bestmöglich. Nach dem Studium unserer Antragsunterlagen und der Prüfung aller Einwendungen, Stellungnahmen, Gegenäußerungen und Sitzungsprotokolle aus den 2016 und 2017 durchgeführten öffentlichen Anhörungsverfahren hat das Verkehrsministerium in vier Aufklärungsschreiben aus den Jahren 2018 und 2019 weitere Informationen von uns angefordert. Im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens von Infrastruktureinrichtungen ist dies ein normaler und gängiger Prozess.

    Der Flughafen Düsseldorf hat entsprechende Gutachten und Stellungnahmen zur Verfügung gestellt. Diese liegen dem Ministerium vor und werden ab dem 4. Mai 2020 für die interessierte Öffentlichkeit ausgelegt. Die Bekanntgabe von Ort, Zeit und Dauer der Auslegung sowie der Möglichkeit, zu den Unterlagen Stellung zu nehmen, wird über die Amtsblätter der Auslegungskommunen erfolgen.

    Damit sich alle Interessierten mit unserem Vorhaben und den Gutachten beschäftigen können, sind die ergänzenden Unterlagen auch an dieser Stelle veröffentlicht.https://www.dus.com/de-de/konzern/unternehmen/kapazit%C3%A4tserweiterung/antragsunterlagen

  4. Aktueller Stand des Verfahrens
    04.03.20: Nächste Schritte im Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung

    Das Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen prüft den Antrag gewissenhaft nach Recht und Gesetz. Die Behörde nimmt in dem Planfeststellungsprozess eine Abwägung der Interessen sowohl des Flughafens als auch der betroffenen Bürgerinnen und Bürger vor und will dafür alle Aspekte angemessen berücksichtigen. Wir unterstützen hierbei bestmöglich.

    Nach dem Studium unserer Antragsunterlagen und der Prüfung aller Einwendungen, Stellungnahmen, Gegenäußerungen und Sitzungsprotokolle aus den 2016 und 2017 durchgeführten öffentlichen Anhörungsverfahren hat das Verkehrsministerium in vier Aufklärungsschreiben aus den Jahren 2018 und 2019 weitere Informationen von uns angefordert.

    Der Flughafen Düsseldorf hat entsprechende Gutachten in Auftrag gegeben. Diese liegen dem Ministerium zwischenzeitlich vor und sollen noch vor den Sommerferien 2020 öffentlich ausgelegt werden.

    Im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens von Infrastruktureinrichtungen ist dies ein normaler und gängiger Prozess.

    Die Bekanntgabe von Ort, Zeit und Dauer der Auslegung sowie der Möglichkeit, zu den Unterlagen Stellung zu nehmen, wird über die Amtsblätter der Auslegungskommunen erfolgen und im Anschluss auch an dieser Stelle veröffentlicht.

    Quelle: https://www.dus.com/de-de/konzern/unternehmen/kapazitätserweiterung/aktueller-stand-des-verfahrens

  5. Ich halte den Fluglärm für unerträglich mal ganz abgesehen von der Gesundheitsbeeinträchtigung. Ich denke hier kann nur mit massiven Maßnahmen eingeschritten werden. Z.B. bei der Steuer. Dann lassen sich Politiker vielleicht doch was einfallen

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