Einige Forstwalder Bürger haben in den letzten Wochen Post von der Stadt Krefeld bekommen: In den Straßen, in denen bereits 2019 die Straßenbeleuchtung verbessert wurde, wie beispielsweise in der Hückelsmaystraße, werden nun Beiträge für städtebauliche Maßnahmen erhoben.
Da sich die Rechtslage zu diesen Beiträgen kürzlich geändert hat, empfehlen wir allen Betroffenen, innerhalb der Frist von einem Monat, Widerspruch einzulegen. Der Widerspruches braucht im ersten Schritt nicht begründet zu werden. Es reicht aus, einen Hinweis darauf zu geben, dass die Begründung des Widerspruches später folgt. Der Widerspruch kann per E-Mail geschickt werden an: info@krefeld.de-mail.de
So halten sie ohne großen Aufwand die Widerspruchsfrist ein und können sich anschließend in Ruhe informieren, welche Begründung Sie nachreichen, wenn die Stadt Sie dazu auffordert.
Wir werden uns ebenfalls über die Rechtslage informieren und halten Sie auf dem Laufenden.