Mitglied
der
FDP - Die Liberalen
Herrn
Bezirksvorsteher
Dr.
Hans-Josef Ruhland
CDU-Fraktion
Rathaus
2. Juli 2012
Sitzung
der Bezirksvertretung West am 05.09.12
Neuaufstellung Flächennutzungsplan:
Anhörung der Bezirksvertretung
Darstellung der Fläche
der ehemaligen Kaserne Forstwald als Wohnbaufläche
Sehr
geehrter Herr Dr. Ruhland,
namens
der FDP bitte ich, das o.a. Thema auf die Tagesordnung zu setzen.
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung West empfiehlt dem Ausschuss für Stadtplanung und
Stadtsanierung zu beschließen,
die Fläche der ehemaligen Kaserne Forstwald nicht als Wohnbaufläche auszuweisen
(FNP der Stadt
Krefeld i.d.F. vom 12.06.12 S. 74, IV. Darstellungen
des FNP, 1.3. (Dargestellte Wohnbauflächen, lfd. Nr. 6.)),
sondern als Waldfläche (Seite 107, Ziffer 13).
Begründung:
In
o.a. Entwurf des FNP ist die Fläche der ehemaligen Kaserne Forstwald (10,6
Hektar) als bisher nicht genutzte Wohnbaufläche
dargestellt. Als Argument ist zum einen die Orientierung nach Düsseldorf
angeführt, weil mit einem weiteren Wachstum
Düsseldorfs mit Impulsen für die Nachbarkommunen gerechnet wird. Zum anderen
soll dieses Wachstum in geeigneten Bereichen
vonstattengehen. Weitere Begründung ist die bereits vorhandene Infrastruktur
und Erschließung. Die FDP-Fraktion beantragt die
Nichtausweisung als Wohnbaufläche und statt dessen die Ausweisung als
Waldfläche u.a. damit, dass
·
es
keine Abstimmung mit dem FNP des benachbarten Tönisvorst gibt. Das
Kasernengelände der ehemaligen Francisca Barraks
erstreckt sich über beide Städte. Auch in Tönisvorst wurde seit dem Abzug der
englischen Armee der FNP neu aufgestellt. Dort
ist man nach umfangreichen Diskussionen schließlich zu einem eindeutigen
Ergebnis gelangt.
In der Begründung zum Flächennutzungsplan heißt es:
„Um die Funktion des Waldes (Klima, Erholung, Lebensraum) bestmöglich
zu stärken,
ist ein größerer
Flächenverbund und eine Mindestbreite des neu anzulegenden Wald-
Parzellen Verbundes von 60 m
anzustreben. Zu diesem Zweck sollen Teilparzellen im
ehemaligen Kasernengelände
aufgeforstet und den vorhandenen Gebäuden maximal
eine Nutzung durch Sport- und
Hundevereine zugewiesen werden, so dass sich der
Wald optimal entwickeln kann.
Darüber hinaus gehören diese Flächen gemäß
Waldentwicklungskarte im Bereich
Rheinland
1820-1980 zu den Waldbereichen, die als letzte entfallen sind und grenzen zusätzlich
an bereits vorhandene Waldflächen im Krefelder
Forstwald an. Eine Wiederaufforstung dieses Bereiches
ist vorrangig anzustreben.“
Gemäß § 2 Abs. 2 des
Baugesetzbuches sind Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander
abzustimmen.
Die Stadt Krefeld hat durch
die Aufstellung des FNP die Chance, die durch die Abholzung nach dem 2.
Weltkrieg entstandene Lücke
in einem
zusammenhängenden Waldgebiet zu schließen. Ein Blick auf ein Luftbild von
Forstwald zeigt, wie mitten in dem
zusammenhängenden Waldgebiet das Gelände der
Kaserne durch Abholzung herausgeschnitten wurde. Dies geschah aufgrund
der besonderen
Situation, nämlich auf Druck der britischen Besatzungsmacht Gelände
bereitzustellen für eine Kasernenanlage.
·
auf
St. Töniser Stadtgebiet im Bereich des ehemaligen
Kasernengeländes der Boden kontaminiert ist und
deshalb mit sehr hoher
Wahrscheinlichkeit auch von einer Kontaminierung auf Krefelder Stadtgebiet
ausgegangen werden kann
·
die
Ausweisung zur Entwicklung eines Wohngebietes in „Randlage“ führen würde, zudem
eine ausreichende Infrastruktur
(Kanal, Strom, Gas) nicht vorhanden ist
·
die
Ausweisung als Wohnbaufläche auf den Gesamtbedarf angerechnet würde
·
das
Kasernengelände bis vor 50 Jahren Wald war und zum historischen
Forstwald, der als „Kulturlandschaft Forstwald“ vom
Landschaftsverband Rheinland bewertet wird, gehörte. Mit der Aufforstung wird
also der historische Zustand wiederhergestellt.
Eine entsprechende Vereinbarung wurde 1952 mit der britischen
Besatzungsmacht getroffen (s.o.), nach deren Abzug aber nicht realisiert.
·
sich
bisher die deutliche Mehrheit der Einwohner und der Bürgerverein Forstwald
gegen eine Wohnbebauung ausgesprochen haben
(Unterschriftenaktion, ca. 1.500 Unterschriften)
·
das
Kasernengelände bestens geeignet ist als Ausgleichsfläche für die durch den
sechsspurigen Ausbau der A 57 in Anspruch genommenen Flächen
·
hier
Wohnbaufläche in einem extrem Lärm belasteten Gebiet (unmittelbar neben dem
Trassenauslauf Eiserner Rhein) geschaffen würde
Weitere Begründung erfolgt mündlich in
der Sitzung.
Mit
freundlichen Grüßen
gez. Dr. Günther Porst
Bezirksverordneter
Für
die Richtigkeit:
Kurpjuweit
Geschäftsführerin